Ein Dauergrabpflege-Vertrag regelt die professionelle Grabpflege für die gesamte Ruhezeit Ihres Grabes nach Ihren eigenen Vorstellungen ab sofort, zu einem Datum oder nach Ihrem Ableben.
Sie schließen mit uns einen Dauergrabpflegevertrag, in dem alle Leistungen, die von uns erbracht werden sollen, detailliert aufgeführt werden. Sie bestimmen die Laufzeit des Vertrages von mindestens 5 Jahren bis maximal zum Ende der Ruhezeit.
Die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH verwaltet den Vertrag und sichert ihn treuhänderisch ab. Der vereinbarte Gesamtbetrag
wird von Ihnen im voraus eingezahlt und von der Gesellschaft für Dauergrabpflege mündelsicher angelegt.
Die Verzinsung fängt die Verteuerung auf. Dadurch werden Kostensteigerungen über die gesamte Laufzeit des Vertrages in der Regel ausgeglichen.
Die von uns erbrachten Leistungen unterliegen einer jährlichen Kontrolle, die dokumentiert wird.
Wenn Sie sich für eine Dauergrabpflege entscheiden, erhalten Sie in unserem Fachgeschäft die entsprechenden Vertragsunterlagen.
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot nach Ihren Wünschen.
Weitere Informationen finden Sie hier.