Bei  uns  blüht  Ihnen  was !

 

Ein Dauergrabpflege-Vertrag regelt die  

professionelle Grabpflege für die gesamte Ruhezeit 

Ihres Grabes nach Ihren eigenen Vorstellungen 

ab sofort, zu einem Datum oder nach Ihrem Ableben.

   

Sie schließen mit uns einen Dauergrabpflegevertrag, 

in dem alle Leistungen, die von uns erbracht werden sollen, detailliert aufgeführt werden. Sie bestimmen 

die Laufzeit des Vertrages von mindestens 5 Jahren 

bis maximal zum Ende der Ruhezeit.

 

Die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH verwaltet den Vertrag und sichert ihn treuhänderisch ab. Der vereinbarte Gesamtbetrag wird von Ihnen im voraus eingezahlt und von der Gesellschaft für Dauergrabpflege mündelsicher angelegt. 

Die Verzinsung fängt die Verteuerung auf. Dadurch 

werden Kostensteigerungen über die gesamte 

Laufzeit des Vertrages in der Regel ausgeglichen.

 

Die von uns erbrachten Leistungen unterliegen 

einer jährlichen Kontrolle, die dokumentiert wird.

 

Wenn Sie sich für eine Dauergrabpflege entscheiden, erhalten Sie in unserem Fachgeschäft 

die entsprechenden Vertragsunterlagen.

 

Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches 

Angebot nach Ihren Wünschen. 

 

Hier Dauergrabpflege im Internet: