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Ein
Dauergrabpflege-Vertrag regelt die
professionelle
Grabpflege für die gesamte
Ruhezeit
Ihres Grabes nach Ihren eigenen
Vorstellungen
ab sofort, zu einem Datum oder nach Ihrem
Ableben.
Sie
schließen mit uns einen Dauergrabpflegevertrag,
in dem alle Leistungen, die von uns
erbracht
werden sollen, detailliert aufgeführt
werden.
Sie bestimmen
die Laufzeit des
Vertrages
von mindestens 5 Jahren
bis
maximal
zum Ende der Ruhezeit.
Die
Gesellschaft für Dauergrabpflege
Westfalen-Lippe
mbH verwaltet den Vertrag
und
sichert ihn treuhänderisch ab. Der
vereinbarte Gesamtbetrag wird von Ihnen
im
voraus eingezahlt und von der Gesellschaft für
Dauergrabpflege mündelsicher angelegt.
Die
Verzinsung fängt die Verteuerung auf.
Dadurch
werden Kostensteigerungen über
die
gesamte
Laufzeit des Vertrages in der Regel
ausgeglichen.
Die
von uns erbrachten Leistungen unterliegen
einer jährlichen
Kontrolle, die dokumentiert wird.
Wenn
Sie sich für eine Dauergrabpflege entscheiden,
erhalten
Sie in unserem Fachgeschäft
die
entsprechenden
Vertragsunterlagen.
Gerne
erstellen wir Ihnen ein unverbindliches
Angebot
nach Ihren Wünschen.
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